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AGB

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und der Firma WERBEPART OHG in Steinach und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese sind besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden.

 

2. Preise

Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle genannten Preise verstehen sich unter vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen, die entsprechend den Informationen zu den Druckvorlagen der Firma WERBEPART OHG grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitung werden von WERBEPART OHG nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt.

Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist WERBEPART OHG berechtigt eine Preisänderung im Rahmen des §315 Abs. 3 BGB vorzunehmen.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass WERBEPART OHG rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von WERBEPART OHG zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der Firma WERBEPART OHG und dürfen nur im Einvernehmen mit  WERBEPART OHG verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Produktionsdateien 2 Jahre aufbewahrt.

 

4. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferung

Die von WERBEPART OHG angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen verstehen sich ab Werk nach Vorlage aller Fertigungsvoraussetzungen. Die Lieferfristen sind unverbindlich, sie sind als annährend zu betrachten und zwar auch dann, wenn nach dem Kalender ein bestimmter Liefertermin genannt ist. Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen von uns angegeben und es wird alles aufgeboten, sie einzuhalten. Aus etwaiger Verspätung der Lieferung kann jedoch kein Ersatzanspruch oder Recht auf Annahmeverweigerung hergeleitet werden. Gerät der Lieferer in Verzug, ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu stellen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Unterbrechung in der Versorgung mit Licht, Kraft- oder Hilfsstoffen etc., sei es beim Lieferer oder bei seinem Vorlieferanten, berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder einen schriftlich zugesagten Liefertermin zu verlegen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

5. Verpackung, Versand

Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Die Versandart bleibt, sofern nicht anders vereinbart, uns überlassen. Die gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

 

6. Abnahme, Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Besteller als abhol- oder versandbereit gemeldet ist, spätestens jedoch, wenn die Ware auf das für den Versand bestimmte Transportmittel verladen wird, dies gilt auch, wenn der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird.

 

7. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir allen Verpflichtungen im Hinblick auf eine Weiterbelieferung des Bestellers enthoben.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Liefergegenständen bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zu Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Schablonen, Zeichnungen und Datenträger, die den Liefergegenstand betreffen, bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Diese werden auch dann nicht Eigentum des Bestellers, wenn er hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat.

 

9. Gewährleistung

Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei  WERBEPART OHG geltend gemacht werden. Ist der Kunde kein Unternehmer, gilt diese Ausschlussfrist nur für offensichtliche Mängel. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen hat WERBEPART OHG das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt WERBEPART OHG die notwendigen Versandkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt 1 Jahr ab Empfang der Ware. Diese Verjährungserleichterung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist. Diese Haftungserleichterung der Verjährung gilt nicht für die Fälle der Haftung der WERBEPART OHG wegen Vorsatz oder Fälle, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen worden ist.

 

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere wegen Nichterfüllung, Verspätung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Auch eventuell auftretende Folgeschäden sind hiermit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter.

 

11. Datenerfassung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst werden, diese in einer Datenbank aufgenommen und verarbeitet werden. Sämtliche der übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gestzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand,

anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller sich ergebenden Pflichten ist 77790 Steinach.

Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ergebenden Streitigkeiten ist das Amtgericht Wolfach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

zzgl. MwSt. zzgl. Versand